Kopftuchverbot am Arbeitsplatz

Ob das Verbot eines Unternehmens der Privatwirtschaft, auffällige großflächige Zeichen religiöser, politischer und sonstiger weltanschaulicher Überzeugungen am Arbeitsplatz zu tragen, wirksam ist, hängt von der Auslegung von europäischem Unionsrecht ab. Das Bundesarbeitsgericht hat daher im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens nach Art.

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