Der Verlust aus dem fallenden Kurs von Knock-out-Produkten in Form von Unlimited Turbo Bull-Zertifikaten ist nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs steuerlich voll abziehbar und unterfällt nicht dem Ausgleichs- und Abzugsverbot für Termingeschäfte.
Der Begriff des „Termingeschäfts“ i.S. von § 15
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