Die Verurteilung eines Düsseldorfer Arztes wegen Aufklärungsfehlern bei Schönheitsoperationen ist rechtskräftig.
Das Landgericht Düsseldorf hat den Facharzt für Innere Medizin wegen Körperverletzung mit Todesfolge in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit Missbrauch von Titeln, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren
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