Beantragt in Nordrhein-Westfalen ein kommunales Jobcenter als Anstalt öffentlichen Rechts (§ 3 SGB II-AG NRW) die vollstreckbare Ausfertigung eines Unterhaltstitels, so ist die Rechtsnachfolge offenkundig im Sinne von § 727 ZPO. Denn sie ergibt sich unmittelbar aus § 76 Abs.2
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