Die Ausschüsse eines Bezirkstages sind neu zu wählen, wenn sich das Stärkeverhältnis der im Bezirkstag vertretenen politischen Gruppen geändert hat und wegen dieser Änderung sich die Verteilung der Ausschusssitze ändert. Dabei sind als „politische Gruppen“ auch die Fraktionen zu verstehen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Neustadt in dem hier
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