Bei einer bloß kommissarischen Stellenbesetzung während eines laufenden Konkurrentenstreitverfahrens bestehts fehlt es für eine einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts an einem Anordnungsgrund.
Es besteht nicht die Gefahr, dass im Falle einer kommissarischen Übertragung der ausgeschriebenen Stelle die Verwirklichung eines Rechts des
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