Bundesverwaltungsgericht

Kosmetikbehandlungen in Apotheken

Kosmetikbehandlungen in den Räumlichkeiten einer Apotheke sind nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Minden unzulässig.

In dem vom Verwaltungsgericht Minden entschiedenen Rechtsstreit betreibt die Klägerin, eine Apothekerin aus Bielefeld, in Gütersloh eine Filialapotheke, in deren Obergeschoss sie Kosmetikbehandlungen wie Peeling, Entspannungsmassage, Brauenkorrektur

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