Oberlandesgericht München

Vergütungsvereinbarung – und die Anrechnung vorgerichtlicher Kosten auf die Verfahrensgebühr

Eine Anrechnung der vorgerichtlichen Kosten aus einer Vergütungsvereinbarung auf die Verfahrensgebühr findet im Kostenfestsetzungsverfahren nicht statt, wenn die erstattungsberechtigte Partei im Erkenntnisverfahren vorgetragen hat, dass sie mit ihrem Prozessbevollmächtigten hinsichtlich der vorgerichtlichen Kosten eine Vergütungsvereinbarung getroffen hat, und die erstattungspflichtige

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