Irreführende Angaben zum Krankenkassenwechsel

Eine gesetzliche Krankenkasse, die auf ihrer Internetseite zur Irreführung geeignete Angaben macht, um ihre Mitglieder von einem Wechsel zu einer anderen Krankenkasse abzuhalten, ist als „Unternehmer“ im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 6 UWG anzusehen und die beanstandete Handlung ist als „geschäftliche Handlung“ im Sinne von § 2

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Wenn der Arbeitgeber zum Krankenkassenwechsel drängt …

Eine Klinik darf weder Bewerber um einen Arbeitplatz noch die bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer zu einem Krankenkassenwechsel veranlassen. In einem Fall, der jetzt die brandenburgische Justiz beschäftigt hat, wurde einer Arbeitnehmerin, die sich um eine Stelle in einer Klinik im Land Brandenburg bewarb, bereits im Einstellungsgespräch mitgeteilt, Voraussetzung für das

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