Nachträgliche Vergütung von Krankentransporten

Beansprucht ein Versicherter von seiner Krankenversicherung die Vergütung für einen Krankentransport zu einer ambulanten Behandlung, ist eine Vorabgenehmigung der Krankenkasse unbedingt erforderlich. Mit dieser Entscheidung widerspricht das Sozialgericht Hamburg früheren Urteilen des Hessischen Landessozialgerichts sowie des Sozialgerichts Berlin.

Der Entscheidung

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