Krankenkassenbeiträge und der Sonderausgabenabzug

Der Bundesfinanzhof hält die betragsmäßige Beschränkung des Sonderausgabenabzugs von Krankenversicherungsbeiträgen für verfassungswidrig, weil die gesetzlichen Höchstbeträge es dem Steuerpflichtigen nicht ermöglichen, in angemessenem Umfang Krankenversicherungsschutz zu erlangen. Er hat daher in einem bei ihm anhängigen Revisionsfrage diese Frage dem Bundesverfassungsgericht

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