Steuerliche Absetzbarkeit von Krankenvericherungsbeiträgen

Diese Woche hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht, mit dem ie steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung deutlich ausweitet werden soll. So sollen ab 2010 alle Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden, die im Wesentlichen ein der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegepflichtversicherung entsprechendes Leistungsniveau absichern. Gesetzlich und privat Kranken- und Pflege-Pflichtversicherte, ihre Ehepartner sowie ihre mitversicherten Kinder sollen insoweit steuerlich geichbehandelt werden.

Steuerliche Absetzbarkeit von Krankenvericherungsbeiträgen

Der Gesetzentwurf trägt Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichtes vom 13. Februar 2008 Rechnung. Das Gericht hatte festgestellt, dass die Vorschriften des Einkommenssteuergesetzes zum Umfang der steuerlichen Berücksichtigung von Beiträgen zugunsten einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, soweit sie nicht die volle steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur sozialhilfegleichen Kranke- und Pflegeversorgung des Steuerpflichtigen und seiner Familie gewährleisten.

Um eine Gleichbehandlung von gesetzlich und privat Versicherten sicherzustellen, können auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich berücksichtigt werden.

Sonderleistungen wie Krankengeld fallen jedoch nicht unter die neue Regelung. Weiterhin besteht nun zum ersten Mal die Möglichkeit, die Beiträge für Kinder, die bei Ihren Eltern privat mitversichert sind, vollständig abzusetzen.

Weiterlesen:
Tageshandel mit gleichartigen Wertpapieren