Kündigt ein Arbeitgeber einem seiner Mitarbeiter aufgrund seiner Körperfülle, muss der Arbeitgeber konkret nachweisen, dass der betreffende Mitarbeiter nicht in der Lage ist, wegen der Adipositas die erforderliche Arbeitsleistung zu erbringen.
Mit dieser Begründung hat das Arbeitsgericht Düsseldorf in einem
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