Das Kulturgüterrückgabegesetz als auch das UNESCO-Kulturgutübereinkommen sind nicht mit Rückwirkung in Kraft gesetzt worden und das Vertragsgesetz in Deutschland hat erst am 26. April 2007 Geltung erlangt. Daher besteht ein Rückgabeanspruch von Kulturgütern nach der geltenden Rechtslage nur dann, wenn
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