Die Versteigerung mexikanischer Kunstgegenstände

Das Kulturgüterrückgabegesetz gilt nur für Gegenstände, die nach dem 26. April 2007 aus den Herkunftsländern ausgeführt worden sind.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Köln die „Anhalteanordnung“ des Landes Nordrhein-Westfalen aufgehoben, mit der die Versteigerung mexikanischer Kunstgegenstände vorläufig gestoppt worden

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