Die Veröffentlichung „gekaufter“ Kundenrezensionen ist zu untersagen, wenn nicht zugleich auf die Entgeltlichkeit hingewiesen wird.
Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in dem hier vorliegenden Fall auf die Beschwerde der Antragstellerin der Antragsgegnerin verboten, auf amazon.de „gekaufte“
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