Kurbeitrag – und seine Kalkulation

Mit den Anforderungen an die ermessensfehlerfreie Berücksichtigung des sog. Eigenanteils einer Gemeinde bei der Kalkulation der Kurabgabe als Grundlage der satzungsrechtlichen Festsetzung des Abgabensatzes hatte sich aktuell das Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern zu befassen:

Im hier entschiedenen Fall bleibt

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Kurbeitragspflicht von Tagesgästen

Nach niedersächsischem Landesrecht sind neben den Übernachtungsgästen auch die Tagesgäste kurbeitragspflichtig, soweit sie – wie z. B. beim Besuch abgrenzbarer Fremdenverkehrseinrichtungen oder bei der Teilnahme an Fremdenverkehrsveranstaltungen – mit vertretbarem Verwaltungsaufwand erfasst werden können.

§ 10 Abs. 2 Satz 1

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