Fahrradlieferanten (sogenannte „Rider“), die Speisen und Getränke ausliefern und ihre Aufträge über eine Smartphone-App erhalten, haben Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihnen die für die Ausübung ihrer Tätigkeit essentiellen Arbeitsmittel zur Verfügung stellt. Dazu gehören ein verkehrstüchtiges Fahrrad und ein geeignetes internetfähiges Mobiltelefon. Von diesem Grundsatz können vertraglich Abweichungen vereinbart
LesenSchlagwort: Kurierdienst
Die Fahrradkuriere der Lieferdienste – und das private Fahrrad
Ein Fahrradlieferant kann von seinem Arbeitgeber verlangen, dass ihm für die Einsätze ein Fahrrad und ein Smartphone zur Verfügung gestellt werden. In dem hier vom Hessischen Landesarbeitsgericht entschiedenen Fall hat der Fahrradkurier eines Lieferdienstes, der Bestellungen von Essen und Getränken bei Restaurants abholt und zu den Kunden bringt, gefordert, dass
LesenPaketfahrer – Subunternehmer oder abhängig Beschäftigter?
Ist ein Paketfahrer durch ein Qualitätshandbuch und einen Verhaltenskodex in die Abläufe eines Logistikunternehmens eingebunden, wird er sozialversicherungspflichtig beschäftigt, auch wenn der Zusteller einen eigenen PKW nutzt. Dies hat das Sozialgericht Dortmund im Falle eines Paketfahrers aus Hattingen geurteilt, der als Sub-Sub-Unternehmer Pakete mit einem eigenen PKW-Kombi für ein bundesweit
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