Bundesfinanzhof (BFH)

Fahrten zur Fahrzeugübernahme

Die Kosten eines Kurierfahres für seine Fahrten zur Fahrzeugübernahme sind nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar.

In dem jetzt vom Finanzgericht Düsseldorf entschiedenen Rechtsstreit sind die klägerischen Eheleute als angestellte Kraftfahrer eines Transport- und

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Kurierfahrer sind Arbeitnehmer

Kurierfahrer, die in ein Auftragsvergabesystem eines Transportunternehmens eingegliedert sind und deren Firmenschild verwenden müssen, sind nach einem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts nicht selbständig tätig, sondern versicherungspflichtige Arbeitnehmer.

Der Kläger des jetzt vom Bayerischen LSG entschiedenen Falls erledigte mit einem eigenen

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