Die Versammlungsfreiheit schützt die Freiheit kollektiver Meinungskundgabe zur Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung. Dazu gehört auch die Meinungskundgabe in Form eines Aufzugs mit Motorrädern.
Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin in dem hier vorliegenden Eilverfahren dem Antrag auf Genehmigung
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