Auch schwerst Hirngeschädigte, die keine visuelle Wahrnehmung haben, können grundsätzlich Anspruch auf Blindengeld haben.
Dies entschied jetzt das Bundessozialgericht in dem Fall einer an einer schweren Alzheimer-Demenz leidenden Frau, die aufgrund dieser Erkrankung Sinneseindrücke kognitiv nicht mehr verarbeiten kann. Das
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