Verkaufsoffener Sonntag und das Feiertagsgesetz

Die gesetzliche Regelung im rheinland-pfälzischen Ladenöffnungsgesetz, wonach Gemeinden durch Rechtsverordnung bestimmen können, dass Verkaufsstellen an höchstens vier Sonntagen in einem Kalenderjahr geöffnet sein dürfen, steht mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben in Einklang und wahrt ein hinreichendes Niveau des Sonn- und Feiertagsschutzes.

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Demonstrationszug am Volkstrauertag?

Ist die konkret geplante Ausgestaltung einer Versammlung als Trauermarsch in hohem Maße geeignet, den durch das Landesfeiertagsgesetz geschützten Charakter des Volkstrauertags zu stören, so ist ein Verbot dieser Versammlung wegen einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit gerechtfertigt.

Mit dieser Begründung

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