Wird ein Sachverständiger nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 JVEG herangezogen, richtet sich sein Vergütungsanspruch allein nach dem JVEG (KV GKG 9005) und muss deshalb innerhalb von 3 Monaten nach dem in § 2 Abs. 1 S. 2 JVEG
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Nachrichten aus Recht und Steuern
Wird ein Sachverständiger nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 JVEG herangezogen, richtet sich sein Vergütungsanspruch allein nach dem JVEG (KV GKG 9005) und muss deshalb innerhalb von 3 Monaten nach dem in § 2 Abs. 1 S. 2 JVEG
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Nach dem Passgesetz kann ein Reisepass entzogen werden, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründeten, dass der Passinhaber die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. Das Aufsuchen eines terroristischen Ausbildungslagers im Ausland ist genauso wie
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