Kein rot-weißes Flatterband am Groß Glienicker See

Absperrbänder können das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen und deutlich wahrnehmbar verunstalten. Daher können die Grundstückseigentümer – zumindest in einem Landschafts-Schutzgebiet – zu ihrer Beseitigung verpflichtet werden.

Mit dieser Begründung hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit zwei Beschlüssen entschieden, dass die Miteigentümer

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