Ein Landwirt kann für die Photovoltaikanlagen auf den Dächern seiner Betriebsgebäude nicht zu Mitgliedsbeiträgen zur Industrie- und Handelskammer herangezogen werden.
In dem hier vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall hat ein Landwirt aus der Eifel geklagt. Er betreibt zusätzlich zur Landwirtschaft
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