Abzinsung unverzinslicher Langfristdarlehen

Eine rückwirkend auf den Vertragsbeginn vereinbarte Verzinsung eines zunächst unverzinslich gewährten Darlehens ist (bilanz-)steuerrechtlich unbeachtlich, sofern diese Vereinbarung erst nach dem Bilanzstichtag getroffen wird. Gegen die Höhe des Abzinsungssatzes für unverzinsliche Verbindlichkeiten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz

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Abzinsung betrieblicher Verbindlichkeiten

Der Bundesfinanzhof sieht die Verpflichtung, unverzinsliche Betriebsschulden mit 5, 5 % abzuzinsen, jedenfalls für Wirtschaftsjahre bis einschließlich 2010 als verfassungsgemäß an. Zugleich hat er zudem einer nachträglich vereinbarten Verzinsung die steuerliche Anerkennung versagt.

Vertragsbeziehungen zwischen verschwägerten Personen unterliegen als Angehörigenverträge

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