Betrug durch Missbrauch des Lastschriftverfahrens

Mit den Anforderungen an die Feststellung und Darlegung des Irrtums beim Betrug im Zusammenhang mit routinemäßigen Massengeschäften (hier: durch Missbrauch des Einzugsermächtigungslastschriftverfahrens) hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:

Dabei begegnete die Verurteilung der Angeklagten wegen vollendeten gewerbsmäßigen Bandenbetruges für

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