AG/LG Düsseldorf

Musterentscheid im Verfahren gegen die MLP AG

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat seinen Musterentscheid im Verfahren gegen die MLP AG und deren früheren Vorstandsvorsitzenden erlassen. Nach dem Musterentscheid des Oberlandesgerichts Karlsruhe sind bei der MLP AG zwar Bilanzierungsfehler vorhanden, es ist aber kein Vorsatz bezüglich fehlerhafter Finanzkennzahlen feststellbar. In 32 Parallelverfahren machen Aktionäre der MLP AG bei dem

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Bekleidungsgeschäft

Eidesstattliche Offenbarungsversicherung eines selbständigen Arztes

Die Auskunftsverpflichtung nach § 807 ZPO erstreckt sich auch auf künftige Forderungen des Schuldners, sofern der Rechtsgrund und der Drittschuldner der Forderung im Zeitpunkt der Auskunftserteilung hinreichend bestimmt sind. Bei künftigen Forderungen eines selbständig tätigen Schuldners gegen seine Kunden ist diese Voraussetzung allerdings regelmäßig nur im Falle einer laufenden Geschäftsbeziehung

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