Der Betrieb einer Ergänzungsschule ist zu untersagen, wenn die Schule über keine ausgebildete Lehrkraft mehr verfügt. Der sofortige Vollzug eines entsprechenden Bescheids ist gerechtfertigt, um klarzustellen, dass der Träger der Ergänzungsschule – Anhänger einer Glaubensgemeinschaft, die Kinder mit Ruten züchtigt
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