Der Schutz der Schülerunfallversicherung gilt nicht nur für Wegeunfälle, die auf direktem Weg zwischen Schule und Zuhause passieren, sondern besteht auch für Umwege, solange die Entscheidung dafür auf alterstypischen Verhaltensweisen beruht.
Mit dieser Begründung hat aktuell das Sozialgericht Braunschweig der
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