Räumen die Betriebsparteien in einer Betriebsvereinbarung dem Arbeitgeber ein Leistungsbestimmungsrecht iSv. § 315 BGB bei der Festsetzung eines Faktors zur Berechnung eines Bonus für die Arbeitnehmer ein, kann der Betriebsrat im Wege seines Durchführungsanspruchs nach § 77 Abs. 1 Satz
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