Die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen ist ausgeschlossen, wenn zwar die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung objektiv vorliegen, der Unternehmer jedoch wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit dem betreffenden Umsatz an einem anderen Umsatz der Lieferkette beteiligt, der in eine Steuerhinterziehung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union einbezogen ist.
LesenSchlagwort: Lieferkette
Lieferketten – und die Verfügungsmacht
Um eine steuerpflichtige Lieferung ausführen zu können, muss der Lieferer selbst tatsächlich Verfügungsmacht innehaben. Für einen Übergang der Verfügungsmacht ist zivilrechtlicher (unmittelbarer oder mittelbarer) Besitz nicht erforderlich, die (innere) Vorstellung von Sachbeteiligten ohne Feststellung entsprechender objektiver Umstände ist nicht hinreichend. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG
LesenGerichtsstandsvereinbarungen in der Lieferkette
Im Rahmen einer Kette von Verträgen, die zwischen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten ansässigen Parteien geschlossenen wurden, kann eine Gerichtsstandsvereinbarung, die in dem zwischen dem Hersteller und dem Erwerber eines Gegenstands geschlossenen Vertrag enthalten ist, dem späteren Erwerber nicht entgegengehalten werden, es sei denn, dieser hat der Klausel zugestimmt. Die EuGVVO, die
LesenHerstellerrabatte und die Vorsteuerberichtigung in einer Lieferkette
Erstattet der erste Unternehmer in einer Lieferkette dem letzten Abnehmer einen Teil des von diesem gezahlten Leistungsentgelts durch nachträglich ausgezahlte Gutschriften, ist dessen Vorsteuerabzug nicht nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG in der bis zum 15. Dezember 2004 gültigen Fassung zu berichtigen. Nach § 10 Abs.
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