Bei einem Unfall zwischen einem links abbiegenden Fahrzeug mit dem Gegenverkehr wird vermutet, dass sich der Abbieger verkehrswidrig verhalten hat.
Der grundsätzliche Anschein der Unfallversuchung durch das abbiegende Fahrzeug kann nur durch konkrete und im Streitfall zu beweisende Tatsachen widerlegt
Artikel lesen

