Neubaugebiet

Die gekaufte Eigentumswohnung – und die fiktiven Mängelbeseitigungskosten

Ein kaufvertraglicher Anspruch auf Schadensersatz wegen Mängeln der erworbenen Immobilie kann weiterhin anhand der voraussichtlich entstehenden, aber bislang nicht aufgewendeten („fiktiven“) Mängelbeseitigungskosten berechnet werden. Dies entschied jetzt der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Abgrenzung zur gegenläufigen Werkvertrags-Rechtsprechung des VII. Zivilsenats.

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