Der Inhaber der eingetragenen Unionsmarke „Malle“ darf Partyveranstaltern untersagen, Partys mit der Bezeichnung „Malle“ zu bewerben und zu veranstalten. So hat das Landgericht Düsseldorf in dem hier vorliegenden Fall entschieden und einem Partyveranstalter untersagt, seine Party unter der Bezeichnung „Malle auf Schalke“ zu bewerben und zu veranstalten. Die Marke „Malle“
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