Abgaben, die auf der Grundlage einer für ungültig erklärten Unionsverordnung erhoben wurden, sind ab dem Zeitpunkt der Zahlung der unionsrechtswidrig erhobenen Abgabe zu verzinsen.
In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte ein Zucker erzeugendes Unternehmen geklagt, das für mehrere
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