Beleidigungen auf dem Wochenmarkt

Hat eine Stadt gegenüber einer Marktbeschickerin entgegen der Wochenmarktsatzung wegen des beleidigenden Verhaltens ihres Ehemannes keine Mahnung ausgesprochen, und es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die Marktbeschickerin selbst erheblich und wiederholt gegen die Bestimmungen der Marktsatzung verstoßen hat, muss diese

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