Unwirksame LKW-Maut

Die Mauthöheverordnung ist in der vom 1. Juli 2003 bis zum 31. August 2007 maßgeblichen Fassung nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster unwirksam, da sie den Anforderungen der Ermächtigungsnorm im Autobahnmautgesetz nicht genügt.

Mit dieser Begründung

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