Wird in Ungarn nach der dortigen Mautverordnung eine schon als Strafe ausgestaltete erhöhte Schuld (wegen des Nicht-Lösens der Maut-Vignette wird bereits die einfach erhöhte Nachgebühr erhoben) allein wegen des Zeitablaufs nochmals pauschal und massiv verschärft, handelt es sich um einen
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