Stimmrechte in der Publikums-KG

Bestimmt sich das Stimmrecht der Kommanditisten nach der Höhe der Einlage, kann der Komplementärin einer Publikums-KG, die am Kapital und am Gewinn und Verlust der Gesellschaft nicht beteiligt ist und die eine umsatzabhängige Vergütung erhält, ein Mehrstimmrecht bei Gesellschafterbeschlüssen nicht

Artikel lesen

Verzicht auf Mehrstimmrechte

Verzichtet ein Gesellschafter einer GmbH auf ein ihm persönlich zustehendes Mehrstimmrecht, liegt darin auch dann keine freigebige Zuwendung an die anderen Gesellschafter der GmbH, wenn sich der Wert von deren Anteilen an der GmbH dadurch erhöht.

Der Schenkungsteuer unterliegt als

Artikel lesen