Nach einem Verkehrsunfall fängt die Meldefrist zur Kaskoversicherung mit dem versicherten Ereignis zu laufen an, unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer sich entschließt, seine Kaskoversicherung in Anspruch zu nehmen.
So hat das Oberlandesgericht Braunschweig in dem hier vorliegenden Fall entschieden. Nach
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