Auf Erlöse aus dem Verkauf von Messekatalogen ist gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Nr. 49 Buchst. a der Anlage zu § 12 UStG der ermäßigte Steuersatz anzuwenden. Als nicht überwiegend Werbezwecken dienende Druckerzeugnisse fallen die Messekataloge nicht unter die Pos. 4911 KN („Andere Drucke …“, u.a.
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