Polizeiliches Verbot zum Führen von Messern

Die Polizei darf ein individuelles Verbot des Mitführens von Messern und anderen gefährlichen Gegenständen auf die polizeiliche Generalklausel stützen und benötigt hierfür keine spezialgesetzliche Rechtsgrundlage.

Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster den Eilantrag eines

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