Die Lieferung von Speisen unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%. Bei Mitlieferung von Tellern und Besteck unterliegt dieser partymäßige „Fullservice“ insgesamt dem vollen Umsatzsteuersatz von 19%. Und wenn nun der Metzger die Gerichte und seine Ehefrau, eine Gastwirtin, Teller und
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