Jobcenter dürfen die Wohnkosten von langfristigen Bürgergeld-Empfängern nicht unbegrenzt übernehmen, sondern nur in „angemessener“ Höhe. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts müssen sie dafür in ihrem Zuständigkeitsbereich ein schlüssiges Konzept mit Mietobergrenzen festlegen.
Das Konzept des Jobcenters Region Hannover ist seit
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