Nach der neuen Regelung des § 67 Abs. 3 SGB II soll in Corona-Zeiten für die Dauer von sechs Monaten keine Prüfung erfolgen, ob die von den Leistungsbeziehern für ihre Wohnung zu zahlende Miete zu teuer ist. Das gilt nicht
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Nachrichten aus Recht und Steuern
Nach der neuen Regelung des § 67 Abs. 3 SGB II soll in Corona-Zeiten für die Dauer von sechs Monaten keine Prüfung erfolgen, ob die von den Leistungsbeziehern für ihre Wohnung zu zahlende Miete zu teuer ist. Das gilt nicht
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Eine Familie, die Grundsicherungsleistungen erhält, muss gegenüber dem Jobcenter die tatsächlichen Kosten der Miete offenlegen, wenn es sich bei einem Mietverhältnis wegen vieler Indizien um einen Scheinvertrag handelt. Der alleinige Verweis auf den Mietvertrag reicht nicht aus.
Mit dieser Begründung
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