Die Vermittlung von Mietwagen durch die App der Fa. Uber ist wettbewerbswidrig.
Diese Auffassung hat jetzt jedenfalls das Oberlandesgericht Frankfurt am Main vertreten und die Berufung von Uber gegen die vom Landgericht Frankfurt am Main ausgesprochene Untersagung, Beförderungsaufträge an Mietwagenunternehmen
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