Rein pflanzliche Produkte dürfen grundsätzlich nicht unter Bezeichnungen wie „Milch“, „Rahm“, „Butter“, „Käse“ oder „Joghurt“ vermarktet werden, die das europäische Unionsrecht Produkten tierischen Ursprungs vorbehält. Dies gilt nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union auch, wenn diese Bezeichnungen durch klarstellende oder beschreibende Zusätze ergänzt werden, die auf den pflanzlichen
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