Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen in NRW

Die nach der nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung eingeführte Maskenpflicht und die Kontaktbeschränkungen sind voraussichtlich rechtmäßig.

So hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in dem hier vorliegenden Fall einer in Bonn lebenden Antragstellerin entschieden und deren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anord­nung

Artikel lesen