Die Mitgliedstaaten der EU sind zur Wahrung der den Verbrauchern nach der Richtlinie 93/13 zustehenden Rechte verpflichtet, Schutzmaßnahmen zu erlassen, um der Verwendung als missbräuchlich eingestufter Klauseln ein Ende zu setzen. Dabei ist von den nationalen Gerichten das Grundrecht auf
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