Abwerbung über das Privathandy

Auch wenn der Arbeitnehmer auf seinem privaten Handy angerufen wird, gelten die höchstrichterlichen Grundsätze zur Wettbewerbswidrigkeit von Abwerbeversuchen am Arbeitsplatz.

So hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in dem hier vorliegenden Fall entschieden und gleichzeitig die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt

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